Die Stadtpsychologin Cornelia Ehmayer wurde 2005 vom Österreichischen Arbeitsring für Lärmbekämpfung mit der Erstellung der Richtlinie Nr. 36 Blatt 5, auch Umgebungslärmrichtlinie genannt, beauftragt.
Details: Diese Umgebungslärmrichtlinie kann in allen Verfahren angewendet werden, die eine Information oder Beteiligung der Öffentlichkeit bei Lärmschutzmaßnahmen vorsehen - wie beispielsweise im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP), von strategischen Umweltprüfungsverfahren (SUP) und Lärmsanierungsdetailprojekten auf der Basis der Aktionspläne gemäß Bundesumgebungslärmschutzgesetz (Bundes-LärmG, BGBl. I Nr. 60/2005).
Darüber hinaus stellt sie eine Arbeitsgrundlage für jene Beteiligungsverfahren dar, die auf eine kooperative Lärmsanierung abzielen.
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PRAXIS EHMAYER
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Die Stadtpsychologin Cornelia Ehmayer arbeitet derzeit an der Dissertation über das von ihr entwickelte Verfahren "Aktivierende Stadtdiagnose".